Bestattungsarten

Feuer-, Erd-, See- und Baumbestattungen

Das Bestattungsgesetz in Deutschland sieht einen Friedhofszwang vor. Das heißt Verstorbene müssen im Sarg oder als Urne auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen beigesetzt werden. Einzige Ausnahme ist die Beisetzung der Urne auf See.

In einigen Bundesländern wird mittlerweile der Friedhofszwang für Urnen in Frage gestellt. Vielleicht ist es bald möglich, wie auch in anderen Ländern Europas, die Urnen der Verwandten mit nach Hause zu nehmen.

Doch Friedhöfe werden immer ihre Bedeutung behalten. Sie sind Orte der Ruhe, des Erinnerns und wunderschöne Parkanlagen. Hier werden Menschen bestattet. Gräber sind für Menschen als Ort der Trauer, des sich Findens und der Begegnung und Erinnerung mit den Toten wichtig. Doch viele Angehörige wollen die Belastungen, die mit der Pflege der Gräber entstehen, vermeiden. Der Trend wandelt sich von gärtnerisch aufwendigen Grabstätten zu pflegeleichten Stätten des Gedenkens. Damit ist nicht das kalte, anonyme Grab gemeint, sondern die Grabstätte die nur mit Rasen und oftmals einer erdverbundenen Gedenkplatte angelegt ist. Hier können jederzeit Blumen niedergelegt aber nicht gepflanzt werden. So ist gewährleistet, dass niemand die Grabstätte pflegen muss. Der Friedhof mäht den Rasen und wann immer die Familie oder Freunde das emotionale Bedürfnis haben, können sie die Grabstätte besuchen. Sie müssen nicht hingehen, weil sie sich verpflichtet fühlen, Blumen zu gießen oder Laub zu harken, sondern nur weil sie es wünschen.

Dem Wunsch des Verstorbenen entsprechend, können Sie eine Erdbestattung, eine Feuerbestattung oder eine Seebestattung wählen. Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die im Bundesdurchschnitt bei 60% liegt.