In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil
des Bürgerlichen Rechts wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche
Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt.
Die gesetzliche Erbfolge
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie
die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft
geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner
aber die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung
muss er es mit den Miterben teilen.Kinder und Ehepartner erben immer,
denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer
gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe
muss diesen Pflichten nachkommen - und zwar in bar.
Seinen letzten Willen kann jeder formulieren, der volljährig
und geistig fit ist. Testamente, die im stillen Kämmerlein
ausgebrütet und in heimischen Schreibtischschubladen aufbewahrt
werden, müssen von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig
geschrieben und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen
sein. Ratsam sind derartig einsame Entschlüsse in der Regel
jedoch nicht. Der Gang zum Notar (oder Juristen) zahlt sich aus,
wird aber wenig praktiziert.
Für Privatpersonen macht ein Testament oder Erbvertrag immer
dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn
etwa einer mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen,
oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden
sind. Verfügt werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig
ist. Gern setzen sich Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament
als gegenseitige Alleinerben ein.
Die Kinder bekommen erst etwas, wenn beide Elternteile tot sind.
Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen
der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten
sich immer einer Rechtsberatung unterziehen - um die Angehörigen
zu sichern, das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten
und Steuerfallen zu vermeiden. Sind die Verträge unterzeichnet
und hinterlegt, sollten auch die Betroffenen von den Verfügungen
unterrichtet werden - aber erst dann. Fachleute raten einhellig,
sich erst einmal darüber klar zu werden, was man mit seinem
letzten Willen erreichen möchte. Das dauert in der Regel eine
Weile und ändert sich auch schon mal während dieses Denkprozesses.