Das Bestattungsgesetz in Deutschland sieht einen Friedhofszwang
vor. Das heißt Verstorbene müssen im Sarg oder als Urne
auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen beigesetzt
werden. Einzige Ausnahme ist die Beisetzung der Urne auf See.
In einigen Bundesländern wird mittlerweile der Friedhofszwang
für Urnen in Frage gestellt. Vielleicht ist es bald möglich,
wie auch in anderen Ländern Europas, die Urnen der Verwandten
mit nach Hause zu nehmen.
Doch Friedhöfe werden immer ihre Bedeutung behalten. Sie sind
Orte der Ruhe, des Erinnerns und wunderschöne Parkanlagen.
Hier werden Menschen bestattet. Gräber sind für Menschen
als Ort der Trauer, des sich Findens und der Begegnung und Erinnerung
mit den Toten wichtig. Doch viele Angehörige wollen die Belastungen,
die mit der Pflege der Gräber entstehen, vermeiden. Der Trend
wandelt sich von gärtnerisch aufwendigen Grabstätten zu
pflegeleichten Stätten des Gedenkens. Damit ist nicht das kalte,
anonyme Grab gemeint, sondern die Grabstätte die nur mit Rasen
und oftmals einer erdverbundenen Gedenkplatte angelegt ist. Hier
können jederzeit Blumen niedergelegt aber nicht gepflanzt werden.
So ist gewährleistet, dass niemand die Grabstätte pflegen
muss. Der Friedhof mäht den Rasen und wann immer die Familie
oder Freunde das emotionale Bedürfnis haben, können sie
die Grabstätte besuchen. Sie müssen nicht hingehen, weil
sie sich verpflichtet fühlen, Blumen zu gießen oder Laub
zu harken, sondern nur weil sie es wünschen.
Dem Wunsch des Verstorbenen entsprechend, können Sie eine
Erdbestattung, eine Feuerbestattung oder eine Seebestattung wählen.
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die
im Bundesdurchschnitt bei 60% liegt.